AS Lommersdorf (L115z) - AS Adenau (L10)

Im Rahmen des geplanten Lückenschlusses der Autobahn 1 in der Eifel zwischen Kelberg und Blankenheim sind bereits eine Vielzahl von Varianten erarbeitet und untersucht worden. Aktuell zeigt sich, dass zwischen den künftigen Anschlussstellen Lommersdorf und Adenau eine bereichsweise um rund 1.000 Meter westlicher verlaufende Trasse günstiger zu bewerten ist. Diese Variante hat allem Anschein nach den Vorteil, dass die gesamte Trasse der A1 den gestiegenen Anforderungen an Umwelt-, Natur- und Artenschutz wesentlich besser gerecht wird und aktuell bestehende Planungswiderstände deutlich verringert werden können.

Südlich der Ortslage Lommersdorf verläuft die im Detail auszuarbeitende Trasse in einem Bogen westlich um hochsensible Gebiete herum, um dann im Bereich der zukünftigen Ahrtalquerung wieder in die ursprüngliche Planungstrasse einzumünden. Sowohl für die Gemeinde Dorsel als auch für die Ortslage Lommersdorf ergeben sich durch die geänderte Trassenführung keine zusätzlichen Auswirkungen.

Selbstverständlich werden auch bei dieser Trassenführung entsprechende Lärm- und Emissionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Ortschaften durchgeführt.


Visualisierung


Aktuell

Im Jahr 2017 und 2018 erfolgten intensive Gespräche zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Landesverkehrsministerium, dem Landesumweltministerium und Straßen.NRW.

Als Vorbereitung für eine eventuelle Ausnahmeprüfung wurde eine kleinräumige Variantenuntersuchung durchgeführt. Zwischen AS Lommersdorf und der Ahrtalbrücke im Süden des Mittelabschnitts wurden insgesamt 12 weitere Varianten mit Schwerpunkt auf die Optimierung der Führung nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten entwickelt und auf Verträglichkeit untersucht und bewertet.

Auf Basis der Variantenuntersuchung erfolgten weitere Gespräche zwischen dem Landesverkehrsministerium und dem Landesumweltministerium und eine neue Trassenführung wurde als Alternative von den Ministerien festgelegt.

Im Jahr 2018 wurde nach Vorgabe des Verkehrsministeriums seitens Straßen.NRW mit der weiteren Ausarbeitung dieser Variante begonnen. Projektbegleitende Grundlagen wie Baugrunduntersuchungen und faunistische Kartierungen wurden ermittelt und die sogenannte Vorplanung erstellt. Die Planungsstufe „Vorplanung“ dient der Entscheidung über die weiterzuverfolgenden Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Trassen- oder Standortvarianten eines Straßenbauvorhabens. Nach Abschluss der Vorplanung wurde im Sommer 2020 mit der Entwurfsplanung begonnen. In der Stufe der Entwurfsplanung wird die weiter zu verfolgende Variante unter anderem lage- und höhenmäßig zum Vorentwurf ausgearbeitet. Alle relevanten technischen Details der Verkehrsanlage werden ausgearbeitet und die umwelt- und naturschutzfachlichen Belange vertieft abgearbeitet. Die Planungsstufe schließt mit dem Vorentwurf ab, der alle relevanten Unterlagen umfasst, die zur verwaltungsinternen haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung erforderlich sind.

2020

2020

20, June

Abschluss der Vorplanung und Beginn der Entwurfsplanung.

2019

2019

17, July

Das BMVI befürwortet die mit der Umweltverwaltung NRW abgestimmte Variante 2002 mit Tunnel; Verzicht auf ein neues Linienbestimmungsverfahren.

2017

2017

01, January

Ziel war die Fertigstellung der Genehmigungsunterlagen auf Basis der bisher verfolgten Variante (712) zur Vorlage beim Verkehrsministerium NRW und dem Bundesverkehrsministerium.

2016

2016

23, December

Der gesamte Autobahn-Lückenschluss ist mit drei Planungsabschnitten im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes – (6.FStrAbÄndG Fassung vom 23.12.2016) in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

2015

2015

01, January

Aufgrund fehlendem Konsens zwischen LANUV und Strassen.NRW im Bezug auf die Beurteilung der Wirkung der A1 auf das VSG-Gebiet "Ahrgebirge" in NRW kann die Verträglichkeitsprüfung nicht abgeschlossen werden.

2014

2014

01, January

In NRW wird die Untersuchung der "Nullvariante" im Januar 2014 fertig gestellt.

2012

2012

01, January

In RLP wird die Untersuchung der "Nullvariante" im Januar 2012 fertig gestellt.

2011

2011

01, January

Aufgrund Priorisierung des Landes NRW ruht die Bearbeitung der Verfahrensunterlagen für 3 Jahre, da eine Null-Variante zu untersuchen ist.

2010

2010

14, April

Staatsvertrag rechtskräftig seit 14.04.2010

2004

2004

04, October

Im Bedarfsplan (BPL) für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes – 5. FStrAbÄndGin der Fassung vom 04.10.2004 –BGBl. Teil I, Nr. 54, S. 2574) Einstufung als „vordringlicher Bedarf”.

2003

2003

05, February

Offenlage Planfeststellungsunterlagen


Fragen und Antworten


Warum ist jetzt eine Optimierung der Trasse erforderlich?

Die Autobahnabschnitte des Lückenschlusses sind im neuen Bundesfernstraßenbedarfsplan im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Zusätzlich hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in Ihrem Masterplan die Maßnahme als besonders wichtig hervorgehoben. Straßen.NRW hat den Auftrag, möglichst schnell eine neue und optimale Trasse zu finden.
Gleichzeitig ist nach intensiver Prüfung gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW und dem Umweltministerium klar geworden, dass der bisherige Trassenverlauf die Umwelt und insbesondere das geschützte Haselhuhn in der Region noch nicht so gut schützt, wie wir es für richtig halten. Mit der neuen Linie gehen wir nun unter anderem dem besonders geschützten Haselhuhn gänzlich aus dem Weg. Insgesamt stellt sich der neue optimierte Trassenverlauf besonders aus umweltfachlichen Gründen als besser umsetzbar dar.

Wird es eine Beteiligung der Bürger und Vereine vor Ort geben?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll frühzeitig im weiteren Projektablauf erfolgen. Zum aktuellen Zeitpunkt bereiten wir diese Beteiligung vor. Details zum neuen Trassenverlauf sollen öffentlich vorgestellt werden und es soll die Möglichkeit geben Anregungen einzubringen. Dafür müssen zunächst einige Grundlagen erarbeitet werden.

Wie lange wird der Planungsprozess jetzt noch dauern und wann kann gebaut werden?

Nach Abschluss der Vorplanung wird derzeit die Entwurfsplanung erarbeitet. Die Bearbeitung erfolgt durch anerkannte Fachbüros, die im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung beauftragt wurden. Nach Abschluss des Vorentwurfs sind die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten.
Der Bau kann erst dann erfolgen, wenn es einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme gibt. Der Zeitpunkt ist abhängig von der Dauer des Planfeststellungsverfahrens und eventuellen Klagen im Nachgang.